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Beantwortung der Anfrage Nr. StVV-AF 91/2016 nach § 38 GOStVV des Stadtverordneten Herrn Thomas Jürgewitz (Gruppe AfD) vom 05.12.2016 zum Thema: „Welche Vorkehrun-gen hat der Magistrat als zuständiges Verwaltungsorgan der Seestadt Bremerhaven für Katastrophenschutzfälle wie Überschwemmungen und Terroranschläge getroffen?“

Nummer:
I/ 8/2017
Organisationseinheit:
Kulturamt
Anlagen
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Anlage: Mitteilung zur Anfrage Nr. StVV-AF 91/2016 Jürgewitz, Gruppe AfD), Welche Vorkehrungen hat der Magistrat als zuständiges Verwaltungsorgan der Seestadt Bre-merhaven für Katastrophenschutzfälle wie Überschwemmungen und Terroranschläge getroffen? pdf 64 kB
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