Anpassung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/ Übergangspflege ab 01.01.2024 sowie Regelung der Finanzierung von Inobhutnahme-Stellen von Kindern und Jugendlichen
Nummer:
AfJFF 53/2023
Organisationseinheit:
Amt für Jugend, Familie und Frauen
Anlagen
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Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege
und der Bereitschafts-/ Übergangspflege