Vorlagendetails

Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung. Das Bremische Hilfeleistungsgesetz schreibt im § 6, Absatz 3 die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes vor. Im Brandschutzbedarfsplan wurde definiert, dass eine Fortschreibung alle 5 Jahre erfolgen soll. Die Fortschreibungen erfolgten 2011, 2015 und 2021 jeweils durch einen externen Gutachter.

Nummer:
XI 2/2026
Organisationseinheit:
Feuerwehr
Vorlage