Vorlagendetails
Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung. Das Bremische Hilfeleistungsgesetz schreibt im § 6, Absatz 3 die Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplanes vor. Im Brandschutzbedarfsplan wurde definiert, dass eine Fortschreibung alle 5 Jahre erfolgen soll. Die Fortschreibungen erfolgten 2011, 2015 und 2021 jeweils durch einen externen Gutachter.
- Nummer:
- XI 2/2026
- Organisationseinheit:
- Feuerwehr